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Rang | Fundstelle | |
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0384,
von Einjährig-Freiwilligebis Einkommen |
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durch die Bestellung eines sogen. Vorauses, d. h. einer ihnen vorbehaltenen Quote des erstehelichen Vermögens, entschädigt. Nach preußischem Recht muß sogar ein solcher Voraus bestellt werden. Das durch die E. begründete Erbrecht der Vorkinder
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0196,
von Agnesbis Agnolo |
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im voraus anzeigend.
4) A. von Österreich, Tochter Kaiser Albrechts I., geb. 1281, vermählt mit König Andreas III. von Ungarn, grausame Rächerin des an ihrem Vater begangenen Mordes (s. Albrecht 1), ließ, unterstützt von ihren Brüdern, da die Mörder
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0236,
Erbrecht |
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234
Erbrecht
muskeln und das Zwerchfell stark zusammen, und mit größerer oder geringerer Anstrengung wird alles ausgeworfen, was der Magen enthält, zuerst die genossenen Speisen und Getränke, dann Schleim aus Magen und Speiseröhre, endlich
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0559,
von Familienherdbis Familienorden |
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. Juni 1852 aufgehoben.
Die Errichtung eines F. setzt eine ausdrückliche
Willenserklärung des Begründers voraus; dieser
darf dadurch weder feine Gläubiger uoch Pflicht-
teilsberechtigte verletzen. Nach dem bayr. und
bad. Rechte können F. nur
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0636,
von De la Ruebis Delation |
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; im Erbrecht (delatio hereditatis) der Anfall einer Erbschaft im Unterschied von deren Erwerb (Acquisition). Die D. tritt bei der Erbfolge aus einem Testament mit dem Tode des Erblassers ein. Die D. der Intestaterbfolge setzt überdies noch
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0025,
von Familienbrüderbis Familienschluß |
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miteinander verwandt waren, hießen Cognati, diejenigen aber, welche durch eine und dieselbe väterliche Gewalt miteinander verbunden waren, Agnati. Letztere bildeten die altrömische Familia, die Grundlage des zivilen Erbrechts, indem sie allein
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0949,
von Güterschaffnerbis Gute Werke |
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- und Einkindschaftsvertrags abgewendet, in welchem der zweite Ehegatte und die in der zweiten Ehe zu erwartenden Kinder in die Gemeinschaft aufgenommen und den erst-ehelichen Kindern sogen. Vorause gesetzt werden. Zuweilen tritt auch das sogen. Verfangenschaftsrecht
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0275,
von Heerenveenbis Heerwurm |
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in das Feld ziehenden Krieger nötigen Gerätschaften. Im Mittelalter wurde die Heeresfolge und die Lieferung der dazu nötigen Waffen als am Grundbesitz haftend betrachtet, und da dieser nach dem ältern Erbrecht jederzeit nur auf die Söhne überging, so vererbte
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0610,
Höferecht |
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läßt dagegen das allgemeine Erbrecht für den gesamten Grundbesitz in Kraft; es überläßt dem freien Willen des Eigentümers, ein Gut dem Anerbenrecht zu unterwerfen, leistet der Anwendung des Anerbenrechts auch dadurch Vorschub, daß der sie bedingende
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0735,
von Repondierenbis Repressiv |
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Beitrag dazu, welcher hohen Beamten, wie Ministern, Gesandten, Oberbürgermeistern etc., verwilligt wird.
Repräsentationsrecht, im Erbrecht das Recht der Abkömmlinge (Deszendenten) jemandes, an dessen Stelle zu gleichen Teilen einen Dritten zu
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1% |
Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0693,
Ostindien (Rechtspflege) |
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das Erbrecht erfahren, das ein getreuer Abdruck der altertümlichen Eigentumsverhältnisse ist, die sich Indien bewahrt hat. Im ganzen Orient bildet das Gesamteigentum die Regel, und das Privateigentum ist nur wenig entwickelt. Die Hindu leben bis auf den
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0561,
von Familienschlußbis Famine |
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Beschluß aller Beteiligten, meist auch eine
Genehmigung durch das Gericht oder gar des Lan-
desherrn; mitunter müssen noch weitere Voraus-
setzungen erfüllt sein, z. B. in Sachsen und Sachsen-
Weimar, daß das Fide'i'kommiß wenigstens schon
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0940,
von Gesetzliches Pfandrechtbis Gesicht (Antlitz) |
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Viertel, so-
fern aber aus den sechs Linien ein Erbe nicht vorhan-
den ist, zum Erben auf die ganze Erbschaft. - Der
Deutsche Entwurf §. 1971 legt dem Ehegatten ein
Erbrecht bei, neben Abkömmlingen auf ein Viertel,
neben Verwandten der zweiten
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0497,
von Grundeisbis Grundgesetz (staatsrechtlich) |
Öffnen |
, Kolonisation
jinnere^, Landliga, Latifundien, Markgenossenschaf-
ten, Rentengut, Zwergwirtschaft.)
Vgl. von Miastowski, Das Erbrecht und die
Grundeigentumsverteilung im Deutschen Neich
sin den "Schriften des Vereins für Socialpolitik",
Vd. 20 u
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1% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0585,
Gütergemeinschaft |
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der überlebende bis zur wirklichen Teilung nicht
über das Gefamtgut verfügen. Nicht fetten kommt
noch ein Voraus des überlebenden in Betracht.
I^.FortgesetzteG. Die fortgesetzte G.l^omniuuio
1)!'oi'0FcUH) besteht darin, daß der überlebende Gatte
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1% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0939,
von Johannes (der Täufer)bis Johannes (der Evangelist) |
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I. rief gegen ihn
Alfons V. von Aragonien ins Land und adoptierte
diesen 1421. Nachdem Ludwig von Alfons zurückge-
drängt worden war, kam es zwischen I. und Alfons
zum Zwist. I. stieß darauf das Aljons zugesprochene
Erbrecht um und adoptierte
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0962,
von Jorullobis Joseph (Gatte der Maria) |
Öffnen |
und
Ephraim) gleiches Erbrecht mit seinen eigenen Söhnen gewährte. Die Josephsage ist Sittengemälde von großem Interesse und hat die dichtende und bildende Kunst
angezogen.
Joseph , der Gatte der Maria (s. d.), ein
Zimmermann zu Nazareth
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1% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0530,
von Kommodore-Inselnbis Kommunalanleihen |
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der in derselben Gefahr um-
gekommenen Personen auf, teils allgemein, teils
nur in Bezug auf erbrechtliche Verhältnisse.
Kommos, Klagegesang in der alten griech. Tra-
gödie, abwechselnd von einem Schauspieler und von
dem Chor vorgetragen.
Kommotion
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0411,
von Vorarlberger Alpenbis Vorbehalt |
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. 1887); Rapp, Topogr.-histor. Beschreibung des Generalvikariates V. (Bd. 1-3, Brixen 1892-97); Achleitner und Uhl, Tirol und V. (Lpz. 1895).
Vorarlberger Alpen, s. Vorarlberg, Allgäu und Ostalpen.
Vorarlberger Bahn, s. Arlberg.
Voraus, bei
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0698,
von Wiederbelebungbis Wiedereinsetzung |
Öffnen |
nicht ausschließlich, einen Vermögensverlust (Läsion), der auch entbehrter Gewinn sein kann, voraus. Nur darf der Nachteil nicht gegenüber dem Nachteil, welcher durch Gewährung der W. für den Gegner entsteht, unverhältnismäßig gering
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